Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Online-Seminaren

1. Präambel

Die ewico GmbH (nachfolgend: Anbieter) veranstaltet Online-Seminare zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Software und IT-Infrastruktur. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und den Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesen Online-Seminaren. Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Zustandekommen von Verträgen

2.1 Der Anbieter wird Vertragsbeziehungen ausschließlich zu Kunden eingehen, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und dies dem Anbieter beim Vertragsschluss in geeigneter Weise nachweisen.
2.2 Der Kunde kann bis maximal vier Teilnehmer pro Seminar als Teilnahmeberechtigte benennen.
2.3 Ein Teilnahmevertrag nach diesen AGB wird über ein vom Anbieter bereitgestelltes Online-Formular wie folgt abgeschlossen: Der Kunde gibt durch Ausfüllen des Buchungsformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Termin verbindlich buchen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift sein Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags ab. Der Teilnahmevertrag wird durch den Anbieter gegenüber dem Kunden durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per Email angenommen.
2.4 Die wesentlichen Vertragsbedingungen (gebuchter Kurs, Termin) werden dem Kunden nach Vertragsschluss per Email übermittelt, wenn er eine Buchungsbestätigung anfordert. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind im jeweils aktuellen Stand auf der Webseite gespeichert und in der Fußzeile verlinkt und können bei Bedarf heruntergeladen werden.

3. Leistungen des Anbieters

3.1 Auf Grundlage des Teilnahmevertrags ist der Anbieter verpflichtet, den Teilnahmeberechtigten die Teilnahme an der Seminarveranstaltung zu ermöglichen.
3.2 Der Anbieter stellt einen virtuellen Veranstaltungsraum bereit, der die Teilnahme über einen aktuellen Standardbrowser oder eine kostenlose Drittanbieter-Software ermöglicht. Ein Downloadlink für die erforderliche Drittanbieter-Software wird den Teilnehmern rechtzeitig vor Seminarbeginn zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Anbieter stellt ferner einen fachkundigen Seminarleiter bereit.
3.4 Der Anbieter wird den Teilnahmeberechtigten nach Abschluss des Seminars eine Teilnahmebestätigung ausstellen.
3.5 Zusätzliche Leistungen sind in der Teilnahmegebühr nur enthalten, wenn und soweit dies in der Seminarbeschreibung gesondert angegeben ist.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den Teilnahmeberechtigten eine geeignete IT-Infrastruktur für die Teilnahme zur Verfügung steht.
4.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, im Rahmen des Vertrags ausschließlich wahre Angaben zu machen und etwaige Änderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Anbieter die datenschutzkonforme Verarbeitung der Teilnehmerdaten zu ermöglichen und, soweit gesetzlich erforderlich, die Zustimmung des Teilnehmers zur Weitergabe seines Namens an den Anbieter einzuholen.

5. Preise; Vergütung; Fälligkeit

Die vom Anbieter genannten Preise gelten für alle Seminarteilnehmer. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für gebuchte Seminare werden nach Vertragsschluss im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.

6. Benennung von Ersatzteilnehmern; Rücktrittsrecht

6.1 Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des Seminarbeginns andere Teilnehmer für gebuchte Teilnahmeplätze benennen.
6.2 Beide Vertragsparteien können bis 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des Seminarbeginns von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder in Textform zu erklären.

7. Haftungsbegrenzung

7.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
7.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
7.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
7.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vor- stehenden Haftungsregelungen unberührt.

8. Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden sowie der vom Kunden benannten Teilnehmer zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit der Teilnahmevertrag dies erfordert.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privat- rechts sowie des UN-Kaufrechts.
9.2 Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden gegen Forderungen des Anbieters wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechts- kräftig tituliert.
9.3 Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
9.4 Der Vertrag steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.
9.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Ziffer 9.4 keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

Stand: 14.02.2019